Heute, am 03.03.2023 startete - nach einigen interessanten Erkenntnissen diese Woche aus dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - der Zivilprozess, in dem Eva Z. einen Websitenbetreiber - den mittlerweile berühmtesten Friseur Österreichs (O-Ton der Richterin) - auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch nimmt. Hier ein Überblick über den heutigen Tag.
Im aktuellen Schriftsatz der Klägerin, der eine Woche vor der Verhandlung (diese findet am 03.03.2023 vor dem LG ZRS Wien, Saal 12 ab 13.00 Uhr statt und ist öffentlich) bei Gericht eingereicht wurde, ist die Anzahl der Schreiben im Juli 2022 mit "verhältnismäßig wenig" bezeichnet.
Am 03.03.2023 findet beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien die sog. vorbereitende Tagsatzung im Verfahren um die Unterlassung und Schadenersatz wegen der dynamischen Einbindung von Google Fons auf einer Website eines Websitenbetreibers (Friseur in Niederösterreich) statt.