Nach § 174 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) ist unter bestimmten, engen Voraussetzungen E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung zulässig. Diese Vorschrift setzt die sogenannte „Bestandskundenausnahme“ aus Art. 13 Abs. 2 der E-Privacy-Richtlinie (RL 2002/58/EG) um. Im Einzelnen gilt: 📘 Gesetzestext (verkürzt und vereinfacht dargestellt) Gemäß § 174 Abs. 4 TKG 2021 dürfen Unternehmer:innen - elektronische Post - zu Zwecken der Direktwerbung - an...
In einem Verfahren hat der EuGH am 30.03.2023 (C-34/21) die Frage klärt, ob der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts unter den Anwendungsbreich der DSGVO fällt. Der Fall ist unter: "Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer" bekannt.
Kann man sich, nachdem von der Behörde festgestellt wurde, dass eine Einwilligungserklärung ungültig ist, auf eine andere Rechtsgrundlage (Art 6, Art 9 DSGVO) berufen, um eine Verarbeitung zu rechtfertigten?