Die Datenschutzbehörde (GZ: 2023-0.058.359 vom 10.August 2023 (Verfahrenszahl: DSB-D124.1612/22)) hatte sich mit einer Beschwerde einer Kommanditgesellschaft (= Personengesellschaft des Handelsrechts) iSd Art 77 DSGVO zu beschäftigen, und hielt fest: "Darüber hinaus ist weiters die Anwendung der DSGVO zu überprüfen: Art. 1 Abs. 1 DSGVO legt fest, dass die DSGVO Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten enthält. Art. 1 Abs. 2 DSGVO legt...
Der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit verhängte (711.408.1.) eine DSGVO-Strafe gegen Delivery Hero Germany GmbH in Höhe von EUR 195.407,--
Eine juristische Person kann sich bei einer Videoüberwachung nicht auf § 1 (1) DSG (Recht auf Geheimhaltung) berufen.
DSB bestätigt Geltung des § 1 (1) DSG für juristische Personen.
Dr. Riedl (BKA) vertritt in einem Interview in DaKo 4/2017, S. 75 die Meinung, dass das Grundrecht auf Datenschutz für juristische Personen in Österreich bestehen bleibt.
dataprotect hat sich mit den Argumenten auseinandergesetzt und auch die Auswirkungen beschrieben, falls es tatsächlich so sein sollte.