Artikel mit dem Tag "Direktmarketing"



Marketing - ein Widerspruch bei Direktwerbung wirkt dauerhaft und hat kein Ablaufdatum - auch ein nochmaliger Kauf führt nicht zur Aufhebung - erst ein Widerruf
Das Versenden eines Werbemittels per Post an Interessenten oder Kunden bedarf keiner Einwilligung. Marketing per Post kann auf das berechtigte Interesse eines Unternehmens, den Bekanntheitsgrad zu steigern und Umsatz zu generieren, gestützt werden (Art 6 Ab 1 lit f DSGVO). Wenn jedoch die betroffenen Personen nach der Zusendung (oder auch davor) Widerspruch erheben, dann hat dieser absolute Wirkung und ist zu akzeptieren (Art 21 (3) DSGVO) und auch für die Zukunft zu respektieren.

Kurz-Info - Was ist Direktmarketing
... fast alles, mit dem der Unternehmenserfolg gesteigert werden soll oder das Unternehmen bekannt gemacht werden soll.

07. Oktober 2021
Direktansprache per LinkedIn führt zu DSGVO-Strafe in Höhe von EUR 5.000,-- in Italien
Geldbußen / Geldstrafen  · 30. Juni 2020
Hohe Geldstrafe für AOK in Deutschland wegen DSGVO-widriger Werbung

Direktmarketing und postalische Zusendungen durch Immobilienentwickler
Eine (einmalige, postalische) Zusendung an einen Eigentümer, ob er/sie Interesse am Verkauf der Immobilie hat, ist datenschutzrechtlich nicht bedenklich.

Entscheidungen zum Datenschutzrecht · 18. September 2018
Eine Kundenzufriedenheitsbefragung in einer E-Mail fällt auch dann unter den Begriff der (Direkt-)Werbung, wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt. (BGH VI ZR 225/17 10. Juli 2018)