Auf vielen Homepages von Schulen finden sich Kontaktdaten der Lehrpersonen.
Ist das datenschutzrechtlich zulässig?
Dazu gibt es eine Entscheidung des BVwG (wobei die Revision zugelassen wurde).
Ein Tippfehler bei der E-Mail-Adresse kann zu Schadenersatz iSd Art 82 DSGVO führen.
Das OLG Düsseldorf hat dazu am 28.10.2021 ein Urteil (16 U 275/20) gefällt. Gesundheitsdaten wurden an einen falschen Empfänger gesandt.
Der betroffenen Person wurden EUR 2.000,-- zugesprochen.
Darf eine Hausverwaltung die (berufliche) E-Mail-Adresse eines Miteigentümers als Kontaktadresse an einen anderen Miteigentümer herausgeben, damit eine Kontaktaufnahme erfolgen kann?