Artikel mit dem Tag "Widerruf"



Die Realität bei Betroffenenanfragen - der Verantwortliche darf nicht formal am Wortlaut der Anfrage kleben
Artikel / Publikationen · 06. Juni 2025
Auslegung ist entscheidend – nicht der Wortlaut allein. Immer wieder gehen bei Verantwortlichen Betroffenenanfragen ein, die „interpretationsbedürftig“ sind. Ein typisches Beispiel: Eine betroffene Person erhält Direktwerbung – sei es per Post oder per E-Mail (trotz erteilter Einwilligung) – und antwortet mit einem Satz wie: „Löschen Sie alle meine Daten.“ Aber was genau ist damit gemeint? Will die betroffene Person nur keine Werbung mehr bekommen – oder wirklich alle Daten...

Löschen Sie meine Daten
"Bitte löschen Sie meine Daten" ist vom Verantwortlichen im Kontext zu interpretieren und kann auch mehr als nur die "Datenlöschung" bedeuten

Taxifahren kann datenschutrechtliche Relevanz haben, wenn man den Fahrpreis nicht bezahlt ...
Darf ein Taxler ein Foto des Führerscheins bzw. der Bankomatkarte eines Fahrgastes, der nicht bezahlt, anfertigen und an andere Personen übermitteln?

Home-Office-Vereinbarung - der Widerruf
Home-Office-Gesetz 2021 · 05. Februar 2021
Die "Home-Office"-Vereinbarung ... Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes <> Kündigungsfrist: 1 Monat

Geldbußen / Geldstrafen  · 11. November 2019
Der Widerruf der Einwilligung darf nicht erschwert werden. Die Erschwerung des Widerrufes führte in Polen zu einer DSGVO-Strafe.

20. Dezember 2017
Die freiwillige und informierte Einwilligung ist eine der Grundlagen für die rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach der DSGVO (siehe insbes. auch Art 6 (1) DSGVO).

20. Mai 2017
Gelten die (alten) Zustimmungserklärungen auch nach dem 25. Mai 2018 noch? Welche "neuen" Voraussetzungen für die Einwilligung gibt es, die zu beachten sind? Sind Einwilligungen zwingend nachzuholen? Eine bereits erteilte Einwilligung, die auf Basis des bisherigen Datenschutzrechtes zulässig ist, behält auch nach dem 25.5.2018 ihre Gültigkeit, wenn sie den Anforderungen der DSGVO entspricht. Besonderheiten ergeben sich für Kinder und das Kopplungsverbot (in Ö ohnehin Rechtsprechung)