Entscheidung der Datenschutzbehörde vom 13.01.2022, GZ: 2021-0.450.072 (DSB-D124.3952) Rechtssatz: Die Einsichtnahme und Weiterleitung beruflicher E-Mails nach dem Ende des Dienstverhältnisses kann auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden und verletzt nicht das Recht auf Geheimhaltung, wenn keine privaten E-Mails betroffen sind. Sachverhalt Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Transportunternehmens beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde (DSB), weil seine ehemalige Arbeitgeberin nach...
Am 1.3.2019 trat eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes in Kraft, die Sicherheitsorganen u.a. einen Zugriff auf private Videoüberwachungsanlagen ermöglicht.
Schon im Jahr 2004 hat sich das Bundesministerium für Inneres intensiv mit Videoüberwachung zur Verbrechensbekämpfung auseinandergesetzt.