Der OGH vertritt in einer aktuellen Entscheidung des Verein für Konsumenteninformation gegen ein Versicherungsunternehmen eine sehr restriktive Ansicht in Bezug auf die Erteilung der Datenschutzinformation iSd Art 13 DSGVO.
Was geschehen kann, wenn die DS-Information "zur Kenntnis genommen" wird, zeigt die OGH-Entscheidung auf.
Hochschule RheinMain darf auf ihrer Webseite nicht den Dienst „Cookiebot“ nutzen – so titelte das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einer Pressemitteilung am 6.12.2021
Die Cookies auf einer Website richtig zu stapeln und den Website-Besuchern schmackhaft zu machen, fällt vielen Website-Betreibern schwer. NOYB (die Organisation, die von Max Schrems gegründet wurde) geht nun gegen das unzulässige Web-Tracking vor.
Die schwedische Datainspektionen verhängte die erste DSGVO Strafe. Die Datenschutzbehörde stellte im Entscheid (DI-2019-2221 vom 20.08.2019) fest, dass die Oberschulbehörde in der Gemeinde Skellefteå durch die Verwendung von Gesichtserkennung mit Kameras zur Anwesenheitskontrolle von Schülern personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet hat, und gegen die DSGVO verstoßen hat
Muss eine betroffene Person die Datenschutzerklärung / Datenschutzinformation unterschreiben (und damit zur Kenntnis nehmen)? Kann der Verantwortliche die Leistung verweigern, wenn die betroffene Person die Datenschutzerklärung / Datenschutzinformation nicht unterschreibt?
Die DSB in Österreich hatte sich bereits mit der Frage der Zulässigkeit und Rechtsgrundlage des GPS-Einsatzes im beruflich genutzten PKW zu beschäftigen.
Auch der ORF hat über die DSGVO berichtet, und verweist auf Folgendes: "... dass wir, wenn Daten über uns gespeichert werden, gefragt werden müssen, dh wenn immer irgendeine Firma, ein Partner von uns Daten haben möchte, sie für irgendeine Vertragserfüllung zB benötigt, dass wir darauf hingewiesen werden müssen, weil wir eine willentliche Zustimmung geben müssen ....
Am 17.10.2017 hatte Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) | dataprotect die Gelegenheit der OÖ. Personalleiterrunde bei einem Vortrag Informationen zum Thema „Personalverwaltung & Datenschutz“ zu geben.