Ein Politiker veröffentlichte ein Foto auf Facebook, auf dem Personen eindeutig erkennbar waren. Es wurde bei einer Informationsveranstaltung zu einer Ampelanlage angefertigt, und 4 Jahres später auf Facebook veröffentlicht.
Die Aufsichtsbehörde sprach eine Verwarnung aus, die von den Instanzen bestätigt wurde.
Upskirting wird unter Strafe gestellt. Fotos in WC-Kabinen führen zu DSGVO-Strafe.
Die DSB straft schon jetzt, wenn jemand sein Smartphone dazu benutzt, Fotos im höchstpersönlichen Lebensbereich ohne ausdrückliche Einwilligung anzufertigen.
Im aktuellen Newsletter des Österreichischen Verbandes der gemeinnützigen Bauträger - Revisionsverband (GBV-Newsletter) erschien ein Gastkommentar zum Thema Videoüberwachung im Mehrparteienhaus.
Die DSB hat am 16.04.2019 (DSB-D213.679/003-DSB/2018, rk) eine Anweisung iSd Art 58 Abs 2 lit d DSGVO erteilt, eine Verarbeitung von Bilddaten (Actioncam auf einer Sommerrodelbahn) nur in einer bestimmten Art und Weise durchzuführen.
Die Datenschutzbehörde hat in einem Verwaltungsstrafverfahren (DSB-D550.084/0002-DSB/2018, 27.09.2018, rk) gegen eine Privatperson mit Straferkenntnis vom 27.09.2018 eine Geldstrafe von EUR 300,-- wegen einer Dashcam verhängt.